Nutzungsrechte in der Eventfotografie

Veranstaltungsfotograf München: Symbolfoto "Sale" zum Thema Nutzungsrechte in der Eventfotografie
Total Buy Out - in der Fotografie nicht immer ein Schnäppchen

Vielen meiner Kunden aus Verlagen, Agenturen oder Unternehmen sind die Themen Urheberrecht und Nutzungsrechte bestens vertraut. Für alle, die nur gelegentlich einen Fotografen beauftragen, möchte ich ein paar grundlegende Aspekte beleuchten.

 

Fotos sind, wie andere kreative Leistungen (z.B. Texte, gemalte Bilder, Musikstücke) durch das Urheberrecht geschützt. Nur der Urheber, also der Fotograf, hat das Recht zu bestimmen, wie sein Werk verwendet wird. Er kann festlegen, ob und wo es vervielfältigt, verbreitet oder ausgestellt werden darf. Das Urheberrecht kann nicht weitergegeben oder verkauft werden. Der Fotograf kann aber Nutzungsrechte vergeben oder verkaufen.

 

Bei einem Fotoauftrag muss der Umfang der Nutzungsrechte jeweils vereinbart werden. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sollte er möglichst präzise benannt sein. Daher ist es wichtig, dem Fotografen bei einer Anfrage mitzuteilen, wie und von wem die Bilder genutzt werden sollen.

 

Man unterscheidet zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten: Werden für Fotos einfache Nutzungsrechte vereinbart, darf der Fotograf die Bilder mehrfach verwerten, Nutzungsrechte also auch an weitere Kunden verkaufen. Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht ist eine Zweitverwertung dagegen ausgeschlossen. Der Fotograf kann das Foto keinem weiteren Kunden zur Nutzung überlassen. Ein Vorbehalt zur Verwendung durch den Fotografen selbst, etwa als Referenz, ist jedoch möglich.

Das Nutzungsrecht kann zudem zeitlich, räumlich und inhaltlich eingeschränkt werden. Es kann also definiert werden wie lange ein Kunde ein Foto einsetzten darf. Außerdem kann es beispielsweise bei Abdruck in Printprodukten eine räumliche Beschränkung auf eine bestimmte Region oder ein Land geben. Inhaltlich können etwa Nutzungen für Presse, Webseite, Werbung und soziale Netzwerke ausgeschlossen werden. Statt einzelne Bereiche auszuschließen kann auch ein konkreter Nutzungszweck formuliert werden.

Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Total-Buy-Out-Vereinbarung zu treffen, bei der der Fotograf  so gut wie alle Rechte weitergibt. Allerdings ist dafür ein angemessenes Honorar zu zahlen, dies gebietet nicht nur die Fairness. Im Urheberrecht selbst ist bereits festgehalten, dass dem Urheber möglichst weitgehend die wirtschaftlichen Früchte der Verwertung seines Werkes zukommen müssen. Kurz gesagt: Je weitreichender die Rechteeinräumung, desto höher das Honorar. Umgekehrt heißt das aber auch: Der Kunde hat einen Vorteil, wenn er nur für die Rechte bezahlen muss, die er auch wirklich benötigt.

Wie sieht das nun bei mir in der Praxis aus? Speziell in der Eventfotografie biete ich, wenn es nicht ausdrücklich anders gewünscht wird, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrechte gleich mit an. So können die Bilder frei für die Öffentlichkeitsarbeit des Kunden genutzt werden. Einschränkungen wären weder für mich noch für die meisten meiner Kunden praktikabel. Fotos von Veranstaltungen sollen ohne Rechtsunsicherheit vielfältig eingesetzt werden können. Da Eventfotos für den Kunden meist geringeren wirtschaftlichen Nutzen haben als etwa Werbeaufnahmen oder PR-Fotos, biete ich die umfassenden Rechte dennoch zu einem fairen Preis an.

Die Freiheit in der Nutzung der Fotos gilt allerdings nur für den Kunden, mit dem ich eine Vereinbarung geschlossen habe. Die Rechte können vom Kunden nicht übertragen oder gar verkauft werden. Wenn beispielsweise die Location oder ein Redner die Eventfotos für eigene Zwecke nutzen möchte, muss dies direkt mit dem Fotografen vereinbart werden.

Im Normalfall vergebe ich einfache Nutzungsrechte. Wenn der Kunde es will, können gegen Aufpreis ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. In der Veranstaltungsfotografie ist dies meist aber gar nicht nötig, da ein Großteil der Fotos von mir ohnehin nicht genutzt oder weiterverkauft werden kann. Vor allem die Rechte der abgebildeten Personen stehen dem entgegen.

 

In den 15 Jahren, seit ich als Eventfotograf tätig bin, hat das mit den Nutzungsrechten insgesamt völlig problemlos funktioniert. Die Kosten für die benötigten Nutzungsrechte sind in meinen Angebotspauschalen bereits enthalten. Wenn nach einem Event beispielsweise Dienstleister, Kunden oder Geschäftspartner Bilder für eigene Zwecke nutzen wollen, kann das jederzeit vereinbart werden. Teilweise ist das sogar ohne zusätzliches Honorar möglich. Und falls es doch einmal unklar ist, ob eine spezielle Nutzung der Bilder in den Rechten enthalten ist, kann das unkompliziert telefonisch geklärt und bei Bedarf schriftlich bestätigt werden.